Personen, die sich durch die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung ihrer Daten durch eine Stelle der Landeskirche oder Diakonie Württemberg in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen, können sich an deren Datenschutzbeauftragten wenden (
§ 17 DSG-EKD).
Dieser prüft das Anliegen, beanstandet ggf. die zugrundeliegende Datenverwendung und fordert zur Stellungnahme auf mit Benennung der Maßnahmen, die getroffen wurden, um der Beanstandung abzuhelfen. Wenn angebracht, macht er Vorschläge zur Beseitigung der Mängel oder zur sonstigen Verbesserung des Datenschutzes. Wird der Beanstandung nicht abgeholfen, kann er sich an das jeweilige kirchenleitende Organ wenden (
§ 20 DSG-EKD).
Eine Beanstandung kann auch unabhängig von einer Beschwerde erfolgen, etwa wenn aus einem anderen Anlass Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen festgestellt werden.
Irrtümlich an den Landesdatenschutzbeauftragten oder den Bundesdatenschutzbeauftragten gerichtete Beschwerden werden von diesen weitergeleitet.