Logo Datenschutzweb ELK-WUE

Begehungen vor Ort

Nach § 19 Abs. 5 DSG-EKD sind die der Zuständigkeit des Beauftragten für den Datenschutz unterstehenden kirchlichen Stellen (siehe § 1 DSG-EKD) verpflichtet, die Beauftragten für den Datenschutz bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Auf Verlangen ist ihnen Auskunft sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu geben, insbesondere in die gespeicherten Daten und in die Datenverarbeitungsprogramme; ihnen ist jederzeit Zutritt zu allen Diensträumen zu gewähren.

Aktuell:

Eine Liste der Begehungen und die Gründe wird z.Z. aufgebaut. Es wird nur die Art des Werkes oder der Einrichtung aufgeführt, nicht die konkrete Anschrift.

Newsletter

Neu ab 2012:
mehr...

Termine

Übersicht aller Termine:

Veranstaltungen:
(bitte rechtzeitig anmelden):

Aktuelle Infos

Archiv