Hinweis!



Diese Webpräsenz des Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Landeskirche Württemberg ist im Oktober 2011 umgezogen.



Die neue Webpräsenz finden Sie unter http://www.kirche-datenschutz.de



Einwilligungserklärungen

Folgende Informationen werden auf dieser Seite vorgehalten:

  1. Datenschutzrechtlichen Information für die Eltern und Personensorgeberechtige
  2. Einwilligung in das Führen einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation
  3. Einwilligungserklärung interne Veröffentlichung und örtliche Druckmedien
  4. Veranstaltungsbezogene Einwilligungserklärung
  5. Einwilligungserklärung zu Ton- bzw. Videoaufnahmen
  6. Richtigstellung zum Rundschreiben "Fotografieren in Gemeinde- und Jugendarbeit" des Oberkirchenrats

Der Umfang, in dem Kindertagesstätten personenbezogene Daten von Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Kindern erheben, verarbeiten und nutzen geht typischerweise über das hinaus, wofür es eine Rechtsgrundlage gibt.

Dies bedeutet, dass die Kindertagesstätte in solchen Fällen die Einwilligung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten einholen muss.

Dies gilt zunächst für die Einwilligung in das Führen einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation, insbesonders wenn dafür auch Fotografien Verwendung finden sollen. Eine solche Dokumentation stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes dar, für den es keine Rechtsgrundlage gibt. In einem Schreiben an die unteren Schulaufsichtsbehörden vom 17.09.2007 weist das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport darauf hin, dass der Orientierungsplan keine Empfehlung dafür enthält, Bildungsprozesse von Kindern durch Foto und Videoaufnahmen zu dokumentieren. Grundlage für das Führen solcher Dokumentationen ist alleinig, dass sie von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten als ein Instrument zur optimaleren Begleitung und Förderung ihrer Kinder akzeptiert werden. Ausdruck und Beleg dieser Akzeptanz ist die diesbezügliche Einverständniserklärung.

Was das immer wieder kontrovers diskutierte Anfertigen von Videoaufnahmen anbelangt, ist die Einwilligungserklärung zu Ton- bzw. Videoaufnahmen für die wenigen Fälle gedacht, wo der damit einhergehende massive Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vertretbar erscheint. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn damit zweifelnden Eltern die Sinnhaftigkeit bestimmter Fördermaßnahmen nahegebracht werden kann. Vertretbar wären Videoaufnahmen auch, wenn die Bewilligung von Fördermassnahmen beschleunigt und weitere "Beschauungen" durch Dritte oder Vierte vermieden oder wenigstens reduziert werden können. Letzteres verlangt wohl, dass die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten die Aufnahmen bekommen können, was die Möglichkeit einer technischen Bearbeitung, mit der weitere eventuell aufgenommene Kinder unkenntlich gemacht werden können, voraussetzt. Dies ist beim Stand der Technik mittels PC wohl durchaus möglich, setzt aber entsprechende Kenntnisse voraus.
Es genügt also nicht, einfach eine Videokamera zu beschaffen und "draufzuhalten", sondern es bedarf einer Konzeption, was damit erreicht werden soll und des Aufbaus von Kompetenz, solche Möglichkeiten zu nutzen.

Was Veröffentlichungen anbelangt finden Sie zwei Muster-Einwilligungserklärungen:

  1. Die Einwilligungserklärung interne Veröffentlichung und örtliche Druckmedien soll mit einer Einwilligung die typischen und in aller Regel von den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten akzeptierten Veröffentlichungen in den lokalen Druck-Medien abdecken.

    Gedacht ist das Formular in der Form, dass die Kindertagesstätte die typischen Veranstaltungen in den dafür vorgesehenen Zeilen einträgt und den Eltern bzw. Personensorgeberechtigten das so generierte Formular zur Einwilligung vorlegt.

    Sofern es möglich ist, eine abschließende Liste von Veranstaltungen aufzustellen, die für alle Kindertagesstätten typisch sind und wo die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten mit Veröffentlichungen in aller Regel einverstanden sind, liese sich ein allgemeines Einwilligungsformular bereitstellen, das dann auch in die Kindergartenordnung übernommen werden kann.

    Ganz wird man den Bezug auf das Internet nicht ganz los, weil beispielsweise manche Zeitungen auch Online-Portale betreiben und alle Druckseiten, also auch die Veröffentlichungen in den Lokalteilen, aber auch Inserate, 1:1 übernehmen.


  2. Die Veranstaltungsbezogene Einwilligungserklärung fragt für eine bestimmte Veranstaltung auch die Einwilligung für eine Veröffentlichung auf bestimmten Homepages im Internet ab. Eine solche Einwilligung pauschal einholen zu wollen wäre generalklauselhaft und damit rechtlich unwirksam. Bei Veröffentlichungen im Internet ist es grundsätzlich geboten, diese für bestimmte Veranstaltungen von den Personen, von denen bestimmte Bilder auf einer bestimmten Homepage veröffentlicht werden sollen, einzuholen. Für solche Fälle sollte das Formular in der Kindertagesstätte bereitliegen, es eignet sich aber nicht als Bestandteil der Kindergartenordnung.

Die oben genannten Mustereinwilligungserklärungen bilden zusammen mit der Datenschutzrechtlichen Information für die Eltern und Personensorgeberechtige eine Einheit, die den Alltag der Kindertagesstätten, was Dokumentation und Veröffentlichung anbelangt, weitestgehend abdeckt. Abgesehen von der "Veranstaltungsbezogenen Einwilligung" und der "Einwilligungserklärung zu Ton- bzw. Videoaufnahmen" können sie auch Bestandteil der Kindergartenordnung sein.

In besonderen Angelegenheiten werden darüber hinaus Einwilligungen eingeholt werden müssen. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Kindertagesstätte eine Ausleih-Foto-CD erstellen will (siehe im Forum unter Einverständniserklärung Foto- CD & Jahresdokumentation).

Richtigstellung zum Rundschreiben "Fotografieren in Gemeinde- und Jugendarbeit"

Das Rundschreiben "Fotografieren in Gemeinde- und Jugendarbeit" des Oberkirchenrats löst immer wieder Nachfragen und Irritationen aus.
Deshalb folgende Anmerkungen:

  1. Das dortige Zitieren von Paragraphen des Kunsturhebergesetzes in voller Länge (wobei gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass die Bestimmungen im kirchlichen Bereich nur teilweise zur Anwendung kommen werden) ist geeignet, die Vorstellung zu wecken, dass damit eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Bildern im Internet gegeben wäre. Die "Gemeinsame Erklärung der Konferenzen der evangelischen und katholischen Datenschutzbeauftragten" stellt dazu klar fest: "§ 23 Abs. 1 Kunsturhebergesetz ist keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine (solche) Veröffentlichung im Internet.
  2. Die im Rundschreiben aufgeführten Mustereinwilligungserklärungen verknüpfen in einer etwas fragwürdigen Weise eine Veröffentlichung in Printmedien mit einer Veröffentlichung im Internet. Häufig ist es aber so, dass durchaus die Bereitschaft gegeben ist, einer Veröffentlichung z.B. im Gemeindebrief zuzustimmen, dass man aber die Bilder nicht im Internet veröffentlicht haben möchte. Einwilligungserklärungen, die hier keine Wahlmöglichkeit bieten, sollten generell nicht verwendet werden.
  3. Ungenügend ist auch, das die dortigen Muster-Einwilligungserklärungen die Fotos, die veröffentlicht werden sollen, nicht konkret benennen. Die Kinder bzw. deren Eltern sollten aber schon konkret wissen, um welche Bilder es hier geht und wie mit den nicht veröffentlichten Bildern verfahren wird (diese sind zu löschen).
  4. Die Aussage, dass im Falle eines nachträglichen Widerspruchs die Fotos zeitnah aus der Homepage entfernt werden, ist eigentlich selbstverständlich. Dies in der Einwilligungserklärung explizit zu formulieren könnte den Eindruck erwecken, dass man es bei nachträglichen Widersprüchen dabei bewenden lassen will. Es kann aber schon verlangt werden, dass sich die veröffentlichende Stelle etwas weitergehender bemüht, die Bilder aus dem Internet zu bekommen. Zum Mindesten die seriösen Suchmaschinenbetreiber eröffnen Möglichkeiten, Inhalte aus deren Datenbanken zu entfernen, die mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zu nutzen sind, auch wenn damit kein vollständiges Entfernen aus dem ganzen Internet gewährleistet ist.
  5. Ich rate von der Verwendung der Mustereinwilligungserklärung im Rundschreiben ab.
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Datenschutzrechtliche Information für Eltern und Personensorgeberechtige19.61 KB
Einwilligung in das Führen einer Bildungs- und Entwicklungsdokumentation23.38 KB
Einwilligungserklärung interne Veröffentlichungen und örtliche Druckmedien18.91 KB
Veranstaltungsbezogene Einwilligungserklärung17.11 KB
Einwilligungserklärung zu Ton bzw. Videoaufnahmen23.39 KB
Widerspruchserklärung zur Ausleih-Foto-CD21.09 KB
Widerspruchserklärung zur Ausleih-Foto-CD (im Word-Format)28.5 KB