Hinweis!



Diese Webpräsenz des Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Landeskirche Württemberg ist im Oktober 2011 umgezogen.



Die neue Webpräsenz finden Sie unter http://www.kirche-datenschutz.de



EKD-weite Datenschutzbestimmungen

Das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland gilt für alle evang. Landeskirchen.
Die unterschiedlichen landeskirchlichen Gegebenheiten werden durch die jeweiligen Datenschutzverordnungen geregelt. Neben diesen Verordnungen sind es weitere landeskirchliche Bestimmungen wie etwa Kirchenregisterverordnungen, die zu beachten sind, um in konkreten Datenschutzfragen die Rechtsgrundlage zu eruieren.
Genauso wichtig wie das Gesetz ist die zugrundeliegende Motivation. Aus diesem Grund wird unter dem Menüpunkt Gesetzesbegründung auch ein Auszug aus dem Bericht über die 4. Tagung der 8. Synode der EKD zur Einbringung der Gesetzesvorlage durch den Rat der EKD in die Synode am 9. November 1993 aufgeführt (siehe rechts).

siehe auch:

Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland - Wikipedia

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DSG-EKD als PDF296.63 KB
Mindestvertragsinhalt für eine Datenverarbeitung im Auftrag52.33 KB