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... Beim Datenschutz geht es also nicht, wie leider immer noch viele glauben, um Nicht-Wissen-Dürfen oder gar Geheimniskrämerei, sondern um die Freiheit des einzelnen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, wer wann was bei welcher Gelegenheit über ihn wissen darf, also um die Möglichkeit, unsere Kommunikationsbeziehungen zur Umwelt selbst zu gestalten und dadurch vorzusorgen, dass uns jemand mit seinem Wissen über uns bedrängen, manipulieren oder gar ausgrenzen kann.

Diesen Freiraum brauchen wir. Ohne ihn könnten wir uns als Christen weder in unserer Kirche noch in der Welt engagieren. Gerade aber das wollen wir und sollten wir auch tun, ist doch lebendige Kirche ohne engagierte Christen genauso wenig denkbar wie lebendige Demokratie ohne Staatsbürger. ...(siehe Warum ein Kirchengesetz über den Datenschutz?)
Es ist die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten der Landeskirche und Diakonie Württemberg, darüber zu wachen, dass in seinem Zuständigkeitsbereich die Rechtsnormen zum Umgang mit personenbezogenen Daten eingehalten werden (§ 19 Abs. 1 DSG-EKD).
Tätigkeitsberichte von Datenschutzbeauftragten in Bund, Länder und (selten) in Kirchen haben die bisherige Entwicklung des Datenschutzes sehr befördert.  Es wird jedoch deutlich, dass nach neuen Wegen gesucht werden muss, um die damit bislang verbundene Wirkung zu erreichen.

Als eine Art "ständiger Tätigkeitsbericht" wird deshalb an dieser Stelle laufend über Aktivitäten in den folgenden Tätigkeitsfeldern berichtet:


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