Der von verschiedenen Seiten angestrebte immer breitere Einsatz digitaler Signaturen wirft zunehmend die Frage auf, wie sicher eigentlich die Zuordnung der vertrauten eigenhändigen Unterschrift zu einer bestimmten Person ist.
Um die Fragestellung zu konkretisieren: Angenommen, auf einem Diskettenbegleitzettel oder Überweisungsformular wäre eine Unterschrift und die betreffende Person würde bestreiten, diese geleistet zu haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit könnte ihr nachgewiesen werden, dass sie es doch gewesen sein muss?
Um diese Frage zu klären, müsste ein forensisches Schriftgutachten erstellt werden. Hintergrundinformationen dazu finden Sie auf dieser gut gemachten Seite des Diplom-Psychologen Erwin Sadorf:
Forensische Schriftgutachten
Zur oben aufgeworfenen Frage ist der Stand der Dinge wohl der: Die Fälschungssicherheit einer händig erstellten, grafomotorisch hinreichend komplexen Unterschrift ist bislang - auch im Vergleich mit digitalen Signaturen - unerreicht. Dies wird auch auf lange Sicht noch so bleiben. Die Aussagekraft eines schriftvergleichenden Gutachtens zur Frage der Echtheit einer Unterschrift wird im forensischen Kontext nicht angezweifelt. Unter optimalen Voraussetzungen ist eine Schreiberidentifizierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit möglich. Die Irrtumswahrscheinlichkeit liegt dabei schätzungsweise bei 1 zu 10.000.
Damit ist man mit der eigenhändigen Unterschrift gut davor geschützt, dass sie andere nachmachen, kann andererseits aber ziemlich eindeutig auch zur Verantwortung gezogen werden. Es wäre wohl zu prüfen, ob der ganz alltägliche Umgang mit einer digitalen Signatur diesem Niveau entspricht. Die Betonung liegt dabei auf dem
alltäglichen Umgang, das ist etwas anderes als die Beurteilung der kryptographischen Stärke der hinter einer digitalen Signatur stehenden Verfahren.