Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Volkszählungsurteil nicht nur gesetzliche Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte beim Umgang mit personenbezogenen Daten gefordert, sondern auch verlangt, dass Maßnahmen getroffen werden, die das Wirksamwerden dieser gesetzlichen Regelungen gewährleisten.
Dies sind zum Einen
völlig unabhängige Datenschutzbeauftragte mit Aufsichtfunktion (Bundesdatenschutzbea
stellenübergreifenduftragter, Landesdatenschutzbeauftragte, Datenschutzbeauftragte der evang. Landeskirchen, Datenschutzbeauftragte der kath. Bistümer, Rundfunk-Datenschutzbeauftragte, ...)
Dies sind zum Anderen
betriebliche Datenschutzbeauftragte, die auf ihren Stellen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gewährleisten.
Der
Orientierungsplan Datenschutzbeauftragte konkretisiert die Aufgaben der betrieblichen, örtlichen und kirchenbezirklichen Datenschutzbeauftragten und bietet Unterstützung bei der Umsetzung an.
Das im Orientierungsplan gepflegte Anwenderverzeichnis dokumentiert den Stand des Datenschutzes in der Landeskirche und Diakonie Württemberg.
Die Informationen unter dem Menüpunkt Sonderbereiche des Orientierungsplans machen praktische Vorschläge für typische kirchliche Datenverwendungen.