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Landeskirche

Ergänzend zum bundesweit geltenden Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) sind Besonderheiten der Landeskirche und Diakonie Württemberg in der landeskirchlichen Datenschutzverordnung geregelt.

Die Gültigkeit des DSG-EKD auch für das Diakonische Werk Württemberg ergibt sich aufgrund des

Alle Datenschutzgesetze sind sog. Auffanggesetze, d.h. wenn es zu einem Sachverhalt eine zutreffende andersweitige Regelung zur Verwendung von personenbezogenen Daten gibt, geht diese vor. "Kandidaten" dafür sind insbesondere folgende

Vorangige Rechtsbestimmungen:



Weitere Verordnungen


Richtlinien


Arbeitsrechtliches